Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Für die Menschen in der Region: Die Caritasarbeit in den Regionen Konstanz-Radolfzell-Höri und Singen-Hegau hat ein Ziel: die hilfsbedürftigen Menschen zu unterstützen und sie dazu zu befähigen, ein selbstbestimmtes und glückliches Leben zu führen.
Viele Menschen wollen unsere Arbeit unterstützen. Wenn Sie den Wunsch haben, sich über eine Spende hinaus nachhaltig und wirksam zu engagieren, dann kommen Sie auf uns zu. Ob als Stifter, Förderer und Erblasser: Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Caritas-Stiftung.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.