Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Mit der Stiftungsgründung setzt Peter Kluthausen sein Engagement für die Gesellschaft fort. Schon in der Vergangenheit hat er sich als großzügiger Sponsor und Mäzen in den Bereichen Bildung und Kultur betätigt. Die Stiftung fördert vornehmlich Vorhaben und Projekte in und um Überlingen.
Zweck der Stiftung
- die Förderung und Unterstützung von Vorhaben und Projekten, wie Vorschulen, Schulen, Akademien, in dem Bereich der allgemeinbildenden, musisch-künstlerischen, naturwissenschaftlichen, handwerklichen, leibeserzieherischen und sprachlichen Ausbildung, einschließlich der Vermittlung von Sprach-, Lese- und Schreibkenntnissen in der deutschen Sprache. Als Einrichtungen in diesem Sinne gelten als gemeinnützig anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Dabei ist §58 Nr. 2 AO zu beachten.
- die Vergabe von Stipendien an begabte junge Menschen zur Verwirklichung und Verfestigung allgemeinberuflicher und fachspezifischer Ausbildungsgänge, unter besonderer Berücksichtigung sozialer und materieller Bedürftigkeit dieser Person.
- Auslobung und Durchführung von Preisen und Wettbewerben für überdurchschnittliche Leistungen im Bereich der Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst sowie der naturwissenschaftlich-technischen Forschung und Anwendung. Unter den Begriff "junger Menschen" fallen solche Personen, bis maximal zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ausnahmen hiervon entscheiden die Organe der Stiftung.
Die Peter Kluthausen Stiftung unterstützt mit dem Programm Stipendien für begabte junge Menschen Schüler und Studenten bei der allgemeinberuflichen und fachspezifischen Ausbildung.
Voraussetzungen zum Empfang des Stipendiums
Die Stipendien dienen der Unterstützung von jungen Schülern und Studenten im Bereich der Bildung sowie der Aus- und Weiterbildung. Die Stiftung greift nur in Baden-Württemberg.
Persönliche Kriterien
Die Förderung richtet sich an junge Menschen unter 27 Jahren. Ausnahmen sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Sonstige Anforderungen
Die Förderung richtet sich an begabte Studenten, die materiell und sozial bedürftig sind.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Für dieses Stipendium kannst du dich per Selbstbewerbung bewerben (zugesandte Unterlagen, werden nicht zurückgeschickt!).
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Peter-Kluthausen-Stiftung.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.