Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Eine Stiftung zur Unterstützung der häuslichen Pflege und intensiv-medizinischen Betreuung insbesondere krebskranker oder schwerkranker Kinder und deren Familien. Nicht wenige Kinder – wie auch Valentina Peter aus Wangen im Allgäu – werden von einem schweren Krebsleiden heimgesucht. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Herkunft etc. keine Rolle. Die notwendige Therapie bedeutet meist einen sehr langen Leidensweg für die Kinder (und die ganze Familie), ohne dass ein Überlebenserfolg garantiert werden kann. Oft ist es wünschenswert, diese Kinder – vor allem auch in ihrer letzten Lebensphase – intensiv-medizinisch zu Hause zu betreuen.
2016 starb Valentina im Alter von 13 Jahren an ihrem Tumor, nachdem sie zuvor 12 Monate lang an der Uniklinik Ulm tapfer und zuversichtlich gekämpft hatte. Die Familie von Valentina gründete drei Monate danach die Stiftung Valentina, um anderen schwerst- und sterbenskranken Kindern und deren Familien zu helfen.
Projektpartner ist das mobile Kinderpalliativteam PalliKJUR der Uniklinik Ulm, die es schwerstkranken Kindern ermöglicht, den letzten Lebensabschnitt zu Hause zu verbringen. Versorgt werden 7 Landkreise von der Ostalb bis zum Raum Bodensee-Oberschwaben in Kooperation mit der OSK Wangen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Valentina.
Unser Projektpartner: PalliKJUR
Das Team PalliKJUR ist eine Zusammenarbeit der Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Ulm und der Oberschwabenklinik Ravensburg. Gemeinsam organisieren diese die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche in der Region. Ziel ist es, dass Kinder mit unheilbaren, lebensverkürzenden Krankheiten so viel Zeit wie möglich zu Hause verbringen können und dabei die bestmögliche Lebensqualität haben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Uniklinik Ulm.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.