Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Die Stiftung Wasserrettung Bodensee unterstützt Gliederungen und Jugendgruppen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die u.a. Menschen vor dem Ertrinken bewahren und ihnen deshalb das Schwimmen beibringen will.
Die Stiftung Wasserrettung Bodensee, Vaduz, zeichnet sich insbesondere durch aktive Förderarbeit aus. Es werden Projekte mit aktiver Teilnahme der zu Fördernden durchgeführt, die nicht nur finanziell bezuschusst werden, sondern einen langfristigen inhaltlichen Sinn verfolgen.
Mehr Infos zu einzelnen Projekten finden Sie auf der Website der Stiftung Wasserrettung Bodensee.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.