Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Die von Wessenberg'sche Vermächtnisstiftung in Konstanz verfügt über eine große Angebotspalette, um Schwangere, Babys, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Ein besonderes Anliegen und Herzenswunsch ist es, im Sinne von Ignanz Heinrich von Wessenberg, Menschen in besonders prekären Lebenssituation zu helfen.
Der Tradition verbunden - der Innovation verpflichtet
Die Wessenberg'sche Vermächtnisstiftung hat sich über Jahrzehnte stets den aktuellen gesellschaftlichen und familiären Veränderungen gestellt und mit passenden, praktischen Angeboten darauf reagiert. Diese Grundhaltung prägt heute mehr denn je unser pädagogisches und praktisches Handeln.
Kinder und Familien die unsere Einrichtung besuchen, unterstützen, respektieren und wertschätzen wir. Jede Familie hat viele Stärken und Kompetenzen. Darauf richtet sich unser Blick.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der von Wessenberg'schen Vermächtnisstiftung Konstanz.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.